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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 979/2 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche konkreten Maßnahmen (z.B. Vergrößerung natürlicher Retentionsflächen, Regenauffangbecken, größere Dimensionierung der ableitenden Kanalisation) an gefährdeten Stellen im Gebiet des Ortsbezirkes 2 ergriffen werden können, um Überschwemmungsfolgen von Starkregenereignissen auch in Zukunft angemessen zu begegnen. Begründung: Starkregenereignisse nehmen in den letzten Jahren zu und kurzfristig eintretende Überschwemmungen betreffen alle Frankfurter Stadtteile, wenn auch in unterschiedlichen Intensitäten. Die im Frankfurter Geoportal bereitgestellte Starkregengefahrenkarte weist für den Ortsbezirk 2 unteranderem in den Straßenbereichen des südlichen Westends sowie im Gebiet um die Bockenheimer Warte potentiell gefährdete Gebiete aus. Ebenso betroffen ist ein Bereich der Wohnbebauung zwischen Leerbachstraße/Im Trutz/Gärtnerweg/Bockenheimer Anlage. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um eine Darstellung von geeigneten Maßnahmen, die die Lage in entsprechend gefährdeten Bereichen in Zukunft verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1017 2024 Die Vorlage OF 979/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen

16.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

21.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 773/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des Sofitel sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass Pkw und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 "Fußgängerzone". Danach ist den Pkw untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, zu Fuß Gehende als auch Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie Pkw aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5217 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 773/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Ortstermin mit dem ASE, Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des SOFITEL sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass PKW und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 (Fußgängerzone). Danach ist den PKW untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, Fußgehende als auch als Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie PKW aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2023 Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in der Leerbachstraße

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3556 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssituation in der Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssituation in der Leerbachstraße bei Eignung umzusetzen: 1. auf dem Grüneburgweg in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbeunternehmen vor der Mc-Paper Filiale einen Lieferantenparkplatz zum Be- und Entladen der Postpakete einzurichten, dieser könnte von der DM-Drogerie zugleich mitgenutzt werden, 2. zu veranlassen, dass die Ordnungsbehörden der Leerbachstraße mehr Aufmerksamkeit schenken und auf dem Geh- und Radweg falschparkende Pkw sowie die im absoluten Halteverbot stehenden entsprechend zu sanktionieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung eines Bewohners der Leerbachstraße. Auf dem Grüneburgweg liegt eine McPaper-Filiale mit angeschlossenem DHL-Umschlagplatz. Die Lkws (Lieferung und Abholung) halten allerdings nicht auf dem Grüneburgweg, sondern nutzen auf der Rückseite des Gebäudes einen Durchgang in die Leerbachstraße. Entweder wird auf dem Fahrradweg gehalten oder auf dem Fußgängerweg. Dies führt zur häufigen Blockade der schmalen Leerbachstraße und entsprechende Staus. Beim anstehenden Umbau des Grüneburgweges und der stärkeren Verlagerung des Pkw-Verkehrs in die Leerbachstraße wäre eine solche Blockade durch anliefernden Lkw-Verkehr sinnvollerweise zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1251 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1251) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation in der Leerbachstraße

27.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 598/2 Betreff: Verkehrssituation in der Leerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssituation in der Leerbachstraße bei Eignung umzusetzen: 1. auf dem Grüneburgweg vor der Mc-Paper Filiale einen Lieferanten-Parkplatz zum Be- und Entladen der Postpakete einzurichten, dieser könnte von der DM-Drogerie zugleich mitgenutzt werden, 2. zu veranlassen, dass die Ordnungsbehörden der Leerbachstraße mehr Aufmerksamkeit schenken und auf dem Geh- und Radweg falschparkende Pkw sowie die im absoluten Halteverbot stehenden entsprechend zu sanktionieren. Begründung: Anregung eines Bewohners der Leerbachstraße. Auf dem Grüneburgweg liegt eine McPaper-Filiale mit angeschlossenem DHL-Umschlagplatz. Die LKWs (Lieferung und Abholung) halten allerdings nicht auf dem Grüneburgweg, sondern nutzen auf der Rückseite des Gebäudes einen Durchgang in die Leerbachstraße. Entweder wird auf dem Fahrradweg gehalten oder auf dem Fußgängerweg. Dies führt zur häufigen Blockade der schmalen Leerbachstraße und entsprechende Staus. Beim anstehenden Umbau des Grüneburgweges und der stärkeren Verlagerung des Pkw-Verkehrs in die Leerbachstraße wäre eine solche Blockade durch anliefernden Lkw-Verkehr sinnvollerweise zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3556 2023 Die Vorlage OF 598/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. nach dem Wort "Grüneburgweg" die Worte "in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbeunternehmen" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und LINKE. gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

25.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6751 entstanden aus Vorlage: OF 1185/2 vom 16.09.2020 Betreff: Westend: Gefährlich für Radfahrer, Kreuzungen entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Gervinusstraße/Körnerstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 2. an der Kreuzung Leerbachstraße/Gervinusstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 3. an der Kreuzung Ecke Böhmerstraße/Reuterweg Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 4. an der Kreuzung Böhmerstraße/Parkstraße Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 5. an der Kreuzung Böhmerstraße/ Oberlindau Sperrflächen in der Fünf-Meter-Zone vor der Kreuzung, gemäß Straßenverkehrsordnung, aufzubringen und gegebenenfalls zur Sicherung der Sperrfläche Fahrradbügel anzubringen; 6. an der Straßenkreuzung Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße, Höhe Hausnummer 2, die beidseitigen Sperrflächen mit Fahrradbügeln auszustatten; 7. an der Ecke Oberlindau/Wolfsgangstraße, Höhe Hausnummer 142, die bestehende Sperrfläche zu erneuern, auf der gegenüberliegenden Seite, Hausnummer 111, ebenfalls eine Sperrfläche aufzubringen und auf beiden Seiten auf den Sperrflächen Fahrradbügel und gegebenenfalls Poller anzubringen. Die Querung für Fußgänger muss dabei gewährleistet sein; 8. zu den genannten Maßnahmen durch die Feuerwehr prüfen zu lassen, ob eine Durchfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr bei vollständig genutzten Radbügeln gewährleistet ist. Begründung: Wer im Westend mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sich an vielen Kreuzungen auf gefährliche Situationen einrichten. Unzulässig geparkte Fahrzeuge versperren vor den Kreuzungen die Sicht in die querenden Straßen bzw. Fahrzeugführer übersehen heranfahrende Fahrradfahrer. Auszug StVO: "§ 12 Halten und Parken [...] (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten [...]." Vorbildlich: Beidseits ist die Straßenkreuzung gegen unzulässiges Parken gesichert und für Fahrräder gibt es noch genügend Platz zum Parken (1) Körnerstraße/ Gervinusstraße (2) Gervinusstraße/ Leerbachstraße (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (West) (3) Böhmerstraße/ Reuterweg (Ost) (4) Böhmerstraße/ Parkstraße (5) Böhmerstraße/Oberlindau (6) Auf der Körnerwiese/ Gervinusstraße (7) Oberlindau/ Wolfsgangstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 997/2 Betreff: Kein Radverkehr gegen Einbahnstraßen, wenn dadurch Fußgänger gefährdet werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erlaubnis zum Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße für den Abschnitt der Leerbachstraße zwischen Alter Ope r und Gärtnerweg aufzuheben. Begründung: Die Fahrbahn ist hier so eng, dass Radfahrer in der Regel bei entgegenkommendem Autoverkehr schnell auf den Bürgersteig wechseln, wo sie dann häufig direkt auf Fußgänger treffen. Dies führt täglich zu gefährlichen Situationen, bei denen besonders Fußgänger in Gefahr sind, verletzt zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 997/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Tempo 30 gilt auch für Radfahrer

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 999/2 Betreff: Tempo 30 gilt auch für Radfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einhaltung von Tempo 30 auch durch Radfahrer gewährleistet werden kann. Begründung: In den Tempo-30-Zonen im Westend (und dabei ganz besonders in der Leerbachstraße und der Oberlindau stadteinwärts) werden sehr häufig Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, von rasenden Radlern überholt (die außerdem häufig beim Überholen blitzschnell auf den Gehweg und danach wieder zurück auf die Straße wechseln. Angesichts dieses Verhaltens von - leider viel zu vielen - Radfahrern darf man sich nicht wundern, wenn bei Autofahrern die Akzeptanz von Geschwindigkeitsbeschränkungen immer schlechter wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 999/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße

28.10.2019 · Aktualisiert: 04.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5335 entstanden aus Vorlage: OF 935/2 vom 10.10.2019 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 262 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße

10.10.2019 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 935/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Leerbachstraße zwischen Emil-Claar-Straße und Gärtnerweg einen neuen Straßenbelag erhält. Begründung: Der benannte Straßenabschnitt ist eine üble Holperpiste, die für Auto- und Radfahrer unzumutbar ist. Das führt unter anderem auch dazu, daß Radfahrer auf die ohnehin engen Gehwege ausweichen und dort Fußgänger gefährden. Menschen mit Rückenproblemen erhalten bei jeder Stolperstelle während der Fahrt schmerzhafte Stöße, die zum Teil noch lange nachwirken. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte scheint es zu vermessen, zu erwarten, daß der Straßenzustand Frankfurter Straßen eines Tages wenigstens der Qualität entsprechen könnte, die man auf den Überlandstrecken der Marquesas-Inseln im Südpazifik vorfindet. Aber wenigstens könnten die Straßenbeläge so gestaltet werden, daß man sie benutzen kann, ohne eine Gehirnerschütterung zu bekommen. Das betrifft nicht nur die Asphaltflächen, sondern auch die aus unerfindlichen Gründen in aller Regel als geplante Schlaglöcher zu tief eingesetzten Kanaldeckel. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5335 2019 Die Vorlage OF 935/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelleneinrichtung Leerbach Palais

16.04.2018 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3032 entstanden aus Vorlage: OF 527/2 vom 12.03.2018 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach Palais Die Baustelleneinrichtung des Leerbach Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen, sind mehrere Maßnahmen möglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, 1. den Bauzaun im Kreuzungsbereich teilweise zu entfernen oder niedriger zu gestalten; 2. Stoppschilder und Haltelinien für den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich einzurichten; 3. an der Kreuzung einen Spiegel anzubringen, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge, die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße fahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bauvorhaben Leerbachstraße 58

27.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 536/2 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz? 2. Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 820 2018 Die Vorlage OF 536/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais

12.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße.92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die

30.11.2014 · Aktualisiert: 03.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2014, OF 599/2 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungssatzung Westend II von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. 2. Für das seit 5 Jahren leer stehende Gebäude Leerbachstraße 92 wird die Zurückstellung von Baugesuchen sofort angewandt. Der Magistrat wird beauftragt mit dem Eigentümer zu verhandeln, um die 18 kleinen leer stehenden Wohneinheiten im Sinne der neuen Milieuschutzsatzung zu sanieren, damit sie dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen können. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2014 Die Vorlage OF 599/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim

12.09.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 553/2 Betreff: Umbenennung des Theodor-W.-Adorno-Platzes in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Um- und Neubenennung von mehreren Straßen und Plätzen des Westend-Campus der Goethe-Universität den derzeitigen Theodor W. Adorno-Platz in Bockenheim in Franziska Speyer-Platz umzubenennen. Begründung: Franziska Gumbert wurde am 22. März 1844 in Berlin geboren; sie heiratete 1869 Georg Speyer. Sie starb am 6. November 1909 in Frankfurt am Main. Sie wohnte unter anderem in der Leerbachstraße 1, in der Westendstraße 1 und in der Westendstraße 55. Ihr Grab ist auf dem jüdischen Friedhof Rat-Beil-Straße. Franziska Speyer war eine hochherzige und zukunftsorientierte Mäzenin. Sie lebte im Westend und war finanziell maßgeblich beteiligt an der Gründung von Vorläufereinrichtungen, die später in der Universität Frankfurt aufgingen. Sie förderte viele soziale Einrichtungen und engagierte sich persönlich in ihren vielfältigen Stiftungen: - Georg und Franziska Speyer'sche Studienstiftung von 1901: Pflege der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts in Frankfurt; Förderung von technologischen Vorlesungen des Physikalischen Vereins und Einrichtung je eines Lehrstuhls für Geographie und für neuere Sprachen an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften. Die Stiftung wurde 1938 aufgelöst. Der Vermögensanteil, der laut Satzung der Israelitischen Gemeinde zufallen sollte, wurde der Universität zugesprochen; das übrige Vermögen erhielt wohl die Dr. Adolf Varrentrapp-Stiftung. 1952 wurde die Stiftung wiederbelebt, da der Auflösungsbeschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen war. Sie wurde unter dem Namen "Georg und Franziska Speyer'sche Hochschulstiftung" mit der Frankfurter Hochschul-Stiftung vereinigt, der ehemaligen Georg Speyer-Stiftung, der die Otto und Ida Braunfels-Stiftung und die Dr. Karl Sulzbach-Stiftung eingegliedert worden waren. - Georg Speyer-Stiftung von 1907: Förderung der Wissenschaft und des höheren wissenschaftlichen Unterrichts an der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften bzw. der an deren Stelle tretenden wissenschaftlichen Anstalt in Frankfurt (der späteren Johann Wolfgang Goethe-Universität) - Georg und Franziska Speyer-Stiftung für mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums von 1909: Unterstützung an mittlere und untere Beamte des Frankfurter Polizeipräsidiums und deren Witwen und Waisen; 1951 aufgelöst, Restvermögen auf den Allgemeinen Almosenkasten übertragen. - Georg und Franziska Speyer-Fonds für die Unterstützung bedürftiger Mitglieder der Frankfurter Berufsfeuerwehr und deren Familienangehörigen. - Georg und Franziska Speyer'scher Fonds zur Unterstützung unheilbar Kranker und deren Angehöriger von 1909: Gewährung völlig oder teilweise unentgeltlicher Verpflegung in geeigneten hiesigen oder auswärtigen Krankenhäusern und Pflegeanstalten, von Beihilfen zum Aufenthalt in Bädern oder zu anderen Aufwendungen für Krankenpflege sowie zur häuslichen Pflege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 553/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg

07.07.2014 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg

04.07.2014 · Aktualisiert: 09.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2014, OF 530/2 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3268 2014 Die Vorlage OF 530/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Kreuzung" nachfolgender Wortlaut eingefügt wird: "oder durch das Aufstellen von Fahrradbügeln oder dem Anbringen eines Verkehrsspiegels oder sonstigen Maßnahmen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufs

29.12.2013 · Aktualisiert: 12.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 431/2 Betreff: Die Stadt soll ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket für Bockenheim und dem Westend erarbeiten. Es soll eine soziale Erhaltungssatzung mit der Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, dem Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen und dem Vorkaufsrecht für die Stadt enthalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Der Magistrat soll sich bei der neuen Landesregierung für die Einführung folgender wohnungspolitischer Verordnungen einsetzen. Es sollen folgende Punkte enthalten sein: a. Einführung einer Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder eines entsprechenden Gesetzes durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist - eine langfristige gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Verlängerung der Schutzfrist für die Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von 5 auf 10 Jahre. d. Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15% in 3 Jahren. 2. Nach der Einführung der entsprechenden Verordnungen durch das Land soll der Magistrat für die Erhaltungssatzgebiete Bockenheim, Westend 1 und Westend 2, soziale Erhaltungssatzungen ( Millieuschutz ) erarbeiten, in denen folgende Verordnungen angewandt werden: a. Wohnraumzweckentfremdungsverordnung oder ein entsprechendes Gesetz durch das Land Hessen, die folgende Punkte unter Verbotsvorbehalt stellen: - Nutzung oder Überlassung von Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke, - eine bauliche Veränderung oder Nutzung von Wohnraum, so dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, - eine nicht nur vorübergehende gewerbliche oder gewerblich veranlasste Nutzung von Wohnraum für Zwecke der "Fremden"beherbergung, - Leerstand von Wohnraum länger als drei Monate - Beseitigung von Wohnraum. b. Eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz") wie in Baden Württemberg, die die Möglichkeit des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. c. Die Gründung einer Institution zur Inanspruchnahme des kommunalen Vorkaufsrechts bei angekündigter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemessenen Luxusmodernisierungen, bzw. des gemeindlichen Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 (Milieuschutz). Dieses Vorkaufsrecht hätte die Stadt Frankfurt auch schon längst ohne Landesverordnung wahrnehmen können. 3. Um zukünftig zu verhindern, dass in Gebieten mit Milieuschutz (Sozialer Erhaltungssatzung), Mieter - wie jetzt in der Wöhlerstraße 22 geschehen - "aufgrund der besseren wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks" aus ihrer Wohnung vertrieben werden, und um sie zukünftig besser vor der Vertreibung schützen zu können, sind in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung folgende Maßnahmen zu treffen: - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung sind die gültigen Bebauungspläne zu überprüfen, ob eine höhere Ausnutzung für die vorhandenen zu erhaltenden Gebäude zuzulassen und ggf. einer aktuell bestehende Ausnutzung anzupassen ist. - In Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung soll die Stadt, wie in Sanierungsgebieten, Beratungsbüros für MieterInnen einrichten. Mit diesem Beratungsangebot kann die Stadt rechtzeitig den Milieuschutz verwirklichen und das ihr zustehende Vorkaufsrecht oder eine Abwendungserklärung durchsetzen und Zwangsräumungen verhindern. 4. Die Lagenzuschläge für die Innenstadtlagen 1 und 2 im Frankfurter Mietspiegel sollen wieder abgeschafft werden. 5. Es ist notwendig, ein Programm zur Umwandlung leerstehender oder überwiegend leerstehender Bürogebäude wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Frankfurter Welle in Wohngebäude zu erstellen. Begründung: Vorbildhaft hat das Land Baden Württemberg im Juli 2013 ein wohnungspolitisches Maßnahmen-paket mit einer Wohnraumzweckentfremdungsverordung und einer Umwandlungsverordnung beschlossen. Allein durch die Umsetzung solcher Maßnahmen hätten aktuelle Fälle wie die Umwandlung der Mietwohnungen in der Bockenheimer Landstraße 77-81 in Luxus-Eigentumswohnungen und der jahrelange Leerstand der Leerbachstraße 92 und der Palmengartenstraße 8 verhindert werden können. Fälle von Überbelegung von Wohnraum durch überteuerte Vermietung einzelner Räume an ganze Familien, z.B. in der Leipzigerstraße 68 und der Böhmerstraße 4, könnten durch die Anwendung der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung, verhindert werden. Angesichts der fortschreitenden Vertreibung der angestammten Bevölkerung aus Bockenheim und dem Westend durch Mietsteigerungen, Luxussanierungen, Umwandlung in Eigentumswohnungen (Gentrifizierung) werden zusätzlich Soziale Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ("Milieuschutz"), wie sie Hamburg und München schon seit 25 Jahren existieren, für Bockenheim, Westend 1 und Westend 2 eingeführt werden müssen. Ein Beispiel ist die Stadt München, der unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zusteht. Um dessen Ausübung abzuwenden, verpflichtet sich die Käuferseite häufig durch sog. Abwendungs-erklärungen", die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie unangemessene Modernisierungs-maßnahmen zu unterlassen. Auf diese Art hat die Stadt München in den letzten 20 Jahren ca. 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 m2 Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Die Umwandlung der für Bürogebäude vorgesehenen Baugebiete des Bosch Areals am Güterplatz und des Geländes in der Kuhwaldstraße in Wohnungsbauten ist ein positiver Anfang. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 431/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer.Landstraße/Bockenheimer.Anlage/Reuterweg

11.10.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2013, OF 397/2 Betreff: Straßenführung im Karree Fürstenbergerstraße/Eschersheimer Landstraße/Bockenheimer Anlage/Reuterweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenführung im o.g. Karree dahingehend zu überprüfen, ob durch die Einführung abschnittsweise gegenläufiger Einbahnstraßen die "Rennstrecken" Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese / Im Trutz verkehrsberuhigt werden können. Begründung: Das Karree umfasst ein Wohngebiet, welches ggf. durch die vorgeschlagene Maßnahme analog zum Vorgehen im südlichen Westend verkehrsberuhigt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerbachstraße 92

24.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 232/2 vom 05.09.2012 Betreff: Leerbachstraße 92 Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem oben genannten Objekt dem Ortsbeirat 2 das Gesamtvorhaben vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z. B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen, z. B. aufgrund der Erhaltungssatzung; 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im Innenhof des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Gervinusstraße/Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des oben genannten Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird. Begründung: Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte, sofern die Bauaufsicht dies zulässt. Das Gebäude Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass diese zukünftig durch wenige, sehr teure Großraumwohnungen ersetzt werden. Aktuell wird bereits das Wohnhaus Leerbachstraße 90 umgebaut, das als Gründerzeitbau als besonders erhaltenswert einzustufen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Investoren der Projekte Leerbachstraße 90 und 92 gemeinsam vorgehen, da beide Häuser im rechten Winkel zueinander stehen und eine Außenmauer teilen, mit dem Ziel, größer zu bauen, eine Tiefgarage für beide Häuser zu schaffen und dabei die Grünflächen und Gärten im Karree in ihre Baupläne mit einzubeziehen. Letzteres gilt es aus Sicht des Ortsbeirates 2 unbedingt zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1934 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Leerbachstraße 92

05.09.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2012, OF 232/2 Betreff: Leerbachstraße 92 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem o.g. Objekt, das Gesamtvorhaben dem OBR 2 vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z.B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen (z.B. aufgrund der Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung); 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im "Innenhof" des Karrees Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße / Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des o.g. Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1502 2012 Die Vorlage OF 232/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Milieuschutzsatzung" gestrichen sowie folgende Begründung eingefügt wird: "Das Haus Leerbachstraße 92 steht seit Jahren leer. Der Eigentümer hat mitgeteilt, dass er das Haus abreißen und möglichst vergrößert und mit Tiefgarage neu errichten möchte, sofern die Bauaufsicht dies zulässt. Die Leerbachstraße 92 war bislang ein Wohnhaus mit 18 Wohneinheiten. Es ist nicht auszuschließen, dass diese zukünftig durch wenige sehr teure Großraumwohnungen ersetzt werden. Aktuell wird bereits das Wohnhaus Leerbachstraße 90 umgebaut, das als Gründerzeitbau als besonders erhaltenswert einzustufen ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die beiden Investoren der Projekte Leerbachstraße 90 und 92 gemeinsam vorgehen, da beide Häuser im rechten Winkel zueinander stehen und eine Außenmauer teilen, mit dem Ziel, größer zu bauen, eine Tiefgarage für beide Häuser zu schaffen und dabei die Grünflächen und Gärten im Karree in ihre Baupläne mit einzubeziehen. Letzteres gilt es aus Sicht des Ortsbeirates 2 unbedingt zu verhindern." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten

11.06.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2012, OF 190/2 Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Die Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichenden Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat Auskunft geben, 1. ob und, wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen; 2. ob und, wenn ja, weiche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen, a) im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen, b) im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit dies die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse von deren Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; 3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1244 2012 Die Vorlage OF 190/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten

11.06.2012 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 190/2 vom 11.06.2012 Betreff: Westend I und II: Der Gentrifizierung Einhalt gebieten Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II besteht seit mehreren Jahren ein enormer Aufwertungsdruck. Immer mehr Wohnhäuser werden entmietet und luxussaniert oder durch hochpreisige Neubauten ersetzt. Bürgerinnen und Bürger, die Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße sowie die Aktionsgemeinschaft Westend beklagen, dass die Erhaltungssatzungen Westend I und II eine nur unzureichende Schutzwirkung hinsichtlich der Bewahrung der städtebaulichen Eigenheit der beiden Satzungsgebiete entfalten und selbst die unsinnigsten Nachverdichtungsmaßnahmen kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Instrumentarien am besten geeignet sind, dem berechtigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem besseren, wirksameren Schutz der städtebaulichen Eigenheiten beider Satzungsgebiete Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch sinnvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtungsmaßnahmen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat weiterhin Auskunft geben, 1. ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Aufstellung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bebauungspläne zu erzielen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung durch die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen zu erzielen, a) im Falle der Erhaltungssatzung Westend I durch die Ergänzung einer genauen städtebaulichen Analyse, die Einbeziehung von Hinterhöfen und einer Analyse der Zusammensetzung der Bevölkerung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; b) im Falle der Erhaltungssatzung Westend II durch die Einbeziehung von Hinterhöfen, soweit es die örtliche Situation gebietet, und des Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einschließlich einer Analyse der Zusammensetzung in Korrelation mit typischen Wohnraummerkmalen; 3. welche weiteren Möglichkeiten er sieht, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 134 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Stolpersteine im Ortsbezirk 9

26.04.2012 · Aktualisiert: 02.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2012, OF 356/9 Betreff: Stolpersteine im Ortsbezirk 9 In der Zeit vom 11. bis 13. Mai 2012 werden von der Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. in Frankfurt wieder etliche Stolpersteine verlegt. Unter anderen sollen auch im Dornbusch für das Ehepaar Alma Zehden, geborene Pincus, geboren am 10.06.1889, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942 und Artur Zehdehn, geboren am 11.07.1880, Deportation am 19.10.1941 nach Lodz, Todesdatum: 10.06.1942, die in der Martorffstraße 7 gewohnt haben, Stolpersteine verlegt werden. Die Initiative Stolpersteine Frankfurt e.V. sucht hierfür Patinnen oder Paten, die ein Stolperstein, bzw. die Kosten pro Stolperstein in Höhe von 120 Euro, übernehmen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 beteiligt sich aus seinen Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit mit einem Betrag von 240 Euro an der Aktion und der Verlegung der beiden Stolpersteine. Begründung: Stolpersteine sind eine gute Gelegenheit, historische Erinnerungen in den Alltag zu integrieren. "Mit dem Stein vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig", die dort einst gelebt haben. (Gunter Demnig) Bei den Stolpersteinen handelt es sich um 10 cm X 10 cm große Betonquader, auf deren Oberseite eine Messingplatte mit Namen und Daten von Menschen, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurden, verankert ist. Durch den Gedenkstein vor seinem Wohnhaus wird die Erinnerung an diesen Menschen in unseren Alltag geholt. Jeder persönliche Stein symbolisiert auch die Gesamtheit der Opfer, denn alle eigentlich nötigen Steine kann man nicht verlegen. Der Initiator der Aktion, Gunter Demnig, hat bisher in etwa 800 deutschen Städten und Gemeinden sowie in Österreich, den Niederlanden, Ungarn und anderen Ländern mehr als 32.000 Stolpersteine verlegt und wurde für sein Projekt im Oktober 2005 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet Weitere Informationen zu Artur und Alma Zehden: Arthur Zehden wurde in Landsberg an der Warthe geboren, seine Ehefrau Alma Zehden, geb. Pincus, in Poznan (Posen). Die Eltern von Arthur Zehden waren der Kaufmann Julius Zehden (1847-1913) und Henriette Wolff (1855 -1929), die in Landsberg ein Geschäft für "Rohhäute und Fellhandlung" besaßen und vier Töchter und drei Söhne hatten. Auch Arthur Zehden war Kaufmann und wohnte mit seiner Frau in Frankfurt zunächst in der Hedderichstraße 42 und ab 1932 in der Martorffstraße 7 im Dornbusch. Von dort zogen sie 1937 in die Schumannstraße 61, zuletzt mussten sie 1940 in die Eppsteinerstraße 42 und 1941 in die Leerbachstraße 10 umziehen. Dabei handelte sich um ein "Judenhaus", in dem antisemitisch Verfolgte vor ihrer Deportation konzentriert wurden. Im Ghetto Lodz sind zwei Brief von Arthur Zehden erhalten. Er schrieb an die sogenannte "Aussiedlungskommission", die darüber entschied, wer aus dem Ghetto "ausgesiedelt" werden musste - die "Ausgesiedelten" wurden nach Chelmno deportiert und ermordet. Die Leute im Ghetto wussten das nicht, aber ahnten es vielleicht. Sie stellten deshalb Anträge auf Ausnahme von der "Aussiedlung". Im Falle von Arthur und Alma Zehden wurde der Antrag sogar genehmigt, obwohl nicht die eigentlich erforderliche etatisierte Arbeitsstelle vorlag. Vermutlich genügte die Bescheinigung der Fäkalienabfuhr, denn diese Tätigkeit qualifizierte für alles, zumal sie natürlich nicht sehr begehrt war. Ihrem Antrag wurde stattgegeben. Das verschaffte den beiden ein paar weitere Lebensmonate. An Arthus Zehdens beiden Brüder Walter (1882-5.12.1941 Berlin) und Siegfried (1883-1943 Auschwitz) erinnern Stolpersteine in Teltow und in Berlin. Auch die jüngste Schwester Martha (1886-1942 Sobibor) wurde ermordet. Die Stolpersteine wurden angeregt von Dr. Gabriele Bergner, Leiterin der AG Stolpersteine in Teltow. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.04.2012, OF 336/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 336/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 356/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der letzten Zeile des dritten Absatzes das Wort "untergebracht" für das Wort "konzentriert" eingefügt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen

22.04.2012 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2012, OF 166/2 Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Gebiet Gervinusstraße/Böhmerstraße/Leerbachstraße und Auf der Körnerwiese aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet Leerbachstraße / Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße soll ein objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan soll die im rechtsverbindlichen (Bebauungsplan Nw 21 d Nr. Oeder Weg) für das Gebiet Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 enthaltenen Festsetzungen (WA Allgemeines Wohngebiet IV Geschosse und Grundflächenzahl 0,3) fauf die Grundstücke Böhmerstraße 3 - 15 und Leerbachstraße 88 - 94 sowie Gervinusstraße 24 übertragen. Für das Gebiet Gervinusstraße 22 Colt Telecom ist MK (Misch- und Kerngebiet) nach der derzeitigen Grundstücksausnutzung festzulegen. 2. Die Hinterhöfe sind durch Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans von einer neuen Bebauung freizuhalten. 3. Die im Bebauungsplangebiet stehenden erhaltenswerten Bäume sind durch Markierung im Plan und Festschreibung im Textteil als erhaltenswert zu markieren. 4. Als Bebauungsgrenzen sind die Grenzen der derzeit vorhandenen Bebauung festzulegen Begründung: Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan NW 21d Nr.1 Oeder Weg ist für die Grundstücke Auf der Körnerwiese Nr. 3 - 11 als WA Allgemeines Wohngebiet mit IV Geschossen und einer Grundflächenzahl von 0,3, das bedeutet das 30 % des Grundstücks überbaut werden dürfen, festgelegt. Dies sind die gleichen Festsetzungen wie sie in den Bebauungsplänen Nw 21d Nr 1 Oeder Weg, NW 21b Nr.1 Holzhausenstraße und NW 1b NR 1 Eschenheimer Turm in den einzelnen Blöcken mit einem Allgemeinen Wohngebiet festgeschrieben wurden. Wenn der Bebauungsplan NW 21 d Nr1 Oeder Weg nicht durch seinen Zuschnitt an der Straße Auf der Körnerwiese enden würde, so würde die Festsetzung wie bei den anderen Blöcken im Bebauungsplangebiet den ganzen Block umfassen. Deshalb sind die Festsetzungen in den neuen Bebauungsplan zu übertragen. Im Gebiet drohen massive Veränderungen durch Bodenspekulation, siehe Anhang (Rundgang durch das Gebiet.) Aus diesem Grund sind die Grundstücke durch Festschreibung des Bestandes im neuen Bebauungsplan zu erhalten. Die Hinterhöfe sind ebenfalls durch Festschreibung des Bestands von Bebauung freizuhalten und die erhaltenswerten Bäume durch Festschreibung im Textteil des Bebauungsplans zu erhalten. Dies insbesondere, da das Westend im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt als stark erhitztes Gebiet ausgewiesen ist. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 43 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung zu dem Thema im Ortsbeirat erfolgt ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern

10.01.2011 · Aktualisiert: 15.06.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 569/2 vom 05.01.2011 Betreff: Weitere Verdichtungsbebauung im Westend bewusst steuern Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung zur "Baugenehmigung Böhmerstraße 11" gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass der Ortsbeirat den Schutz bestehender Hinterhöfe/Grünflächen im Westend vor baulichen Verdichtungsmaßnahmen als politische Zielvorgabe definiert und erwartet, dass sich das Verwaltungshandeln der Stadt Frankfurt grundsätzlich an dieser politischen Zielvorgabe orientiert; 2. auf die Bauaufsicht einzuwirken, im laufenden Prüfverfahren insbesondere auch Aspekte des Denkmal- und Naturschutzes sowie mögliche Konflikte mit den politischen Zielsetzungen der bestehenden Erhaltungssatzung detailliert zu prüfen; 3. das Rechtsamt anzuweisen, zu prüfen, welche gesetzlichen bzw. planungsrechtlichen Regelungen seitens der Stadt (z. B. Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, gegebenenfalls neue Hinterhofsatzung) geeignet sind oder in welcher Form diese anzupassen sind, um Verdichtungsmaßnahmen auf bestehenden Hinterhöfen/Grünflächen im Westend untersagen zu können. Begründung: Auf der Grünfläche hinter dem Haus Böhmerstraße 11 soll ein "Atelierhaus" errichtet werden. Der bestehende Hinterhof und die Grünfläche des Karrees Böhmerstraße/Auf der Körnerwiese/Leerbachstraße könnten damit kurz- bis mittelfristig einer baulichen Verdichtung unterliegen. Aus Sicht des Ortsbeirats droht damit die Schaffung eines Präzedenzfalles, der eventuell die Steuerung weiterer Verdichtungsmaßnahmen im Westend erschwert oder gar unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2011, ST 458 Aktenzeichen: 63 1

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